AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mobilen Hundeschule natural.dogs.

  1. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen Impfschutz verfügen.
  2. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
  3. Nach Abschluss der Unterrichtsvereinbarung ist der/ die Teilnehmer/in zur Zahlung der vollen Unterrichts-/Kursgebühr verpflichtet. Dies gilt auch, wenn er/sie die Ausbildung ohne Begründung nicht aufnimmt oder vorzeitig beendet, es sei denn er/sie weist unverzüglich einen wichtigen Grund, z.B. Krankheit etc. nach. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung der Kursgebühr. Die Kursgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden ohne Abzug und im Voraus zu bezahlen
  4. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Trainings muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet und nicht erstattet.
  5. Die Trainerin behält sich vor, in dringenden Fällen/aus wichtigem Grund Trainingsstunden abzusagen oder einen Ortswechsel vorzunehmen. Durch die Trainerin abgesagte Unterrichtsstunden werden selbst-verständlich nachgeholt. Der/die Teilnehmer/in werden zeitnah über Unterrichtsausfall bzw. einen Ortswechsel informiert.
  6. Die mobile Hundeschule natural.dogs übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/der Teilnehmer/in abhängt.
  7. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der/die Teilnehmer/in haftet für alle von ihm/ihr und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers oder seiner Begleiter gegenüber der Mobilen Hundeschule natural.dogs., gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Dies gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Mobile Hundeschule natural.dogs. haftet nicht für Körper-, Sach-, oder sonstige Schäden, die ein/eine Teilnehmer/in oder der ihn/sie begleitende Dritte durch einen/eine Teilnehmer/in oder Dritte erleidet. Der/die Teilnehmer/in wird alle ihn/sie begleitenden Dritten von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
  8. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahekommt.

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Kurse der Mobilen Hundeschule natural.dogs.

§ 1 Leistungserbringung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Kurses. Zusätzlich gelten die in der Bestätigung gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder neue Erkenntnisse zu Kursthemen können durch den Veranstalter unmittelbar in den Kurs integriert werden und gegebenenfalls die Inhalte des Kurses ändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unverzüglich schriftlich und nach Bekanntwerden an den Veranstalter zu melden, anderenfalls ist sein Rügerecht verwirkt.

§ 2 Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Anmeldung des Teilnehmers, als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt, welches der schriftlichen Form bedarf.

§ 3 Fälligkeit und Zahlung der Kursgebühr
Die Fälligkeit und Zahlungsform der Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldebestätigung.

§ 4 Rücktritt/Kündigung
§ 4.1 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter hat das Recht, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt sowie Krankheit oder Unfall dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder sein Verhalten Dritte gefährdet. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kurs aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet oder wenn der oder die Trainer/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht bis zu acht Tagen vor Kursbeginn den Termin des Kurses zu verschieben, wenn der oder die Trainer/in zum Kurstermin verhindert ist. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 4.2 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Kursbeginn in schriftlicher Form von dem Vertrag zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig. Dem Teilnehmer bleibt unbenommen nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Nach schriftlicher Anmeldung,
bis zu 4 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungsgebühr
ab 1 Woche vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 90% der Veranstaltungsgebühr

§ 5 Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahekommt.

AGB - Gassiservice

  1. Der Hundehalter bestätigt das die Hunde sein Eigentum sind und er über diese frei verfügen kann.
  2. Der Hundehalter versichert, dass seine Hunde gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sind, sowie die notwendigen Schutzimpfungen haben. Der Impfpass der Hunde ist auf Verlangen des Hundebetreuers vorzulegen. Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für die Hunde eine Hunde-Haftpflichtversicherung besteht.
  3. Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Haftung des Tierhalters). Für Schäden, die die Hunde während der Betreuungszeit erleiden könnten, übernimmt der Hundebetreuer keine Haftung. Richten die Hunde Sachschäden oder Schäden an Dritten (Hund / Mensch) an, so haftet hierfür der Hundehalter. Der Hundehalter verpflichtet sich, für durch seine Hunde entstandene Sachschäden auch dann aufzukommen, wenn eine vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.
  4. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Hundehalter einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von dem im „Fragebogen-Hund“ genannten oder einem Tierarzt der Wahl des Hundebetreuers vorgenommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion und die Behandlung angesteckter Hunde.
  5. Die Ausführungszeit der Hunde beläuft sich i.d.R. auf eine volle Zeitstunde. Bei "extremen" Witterungsverhältnissen (z.B. Sturm, Hitze, Starkregen, Eisglätte), kann die Ausführungszeit zum Schutz der Hunde nach Ermessen des Hundebetreuers angepasst werden. Die vereinbarte Vergütung "pro Stunde" bleibt hiervon unberührt.
  6. Der Hundebetreuer schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt.
  7. Der Hundehalter versichert alle Fragen über den Hund („Fragebogen-Hund“) korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden. Treffen die Angaben des Hundehalters im Vertrag nicht zu, steht Frau Ramona Freitag (Natural.Dogs.) das Recht zu, eine weitere Betreuung der Hunde auszuschließen.
  8. Im Falle einer Schlüsselübergabe durch den Hundehalter, um die Betreuung durchzuführen, verpflichtet sich der Betreuer, überlassene Schlüssel sorgfältig zu verwahren, die Räumlichkeiten ausschließlich zur Abholung / Betreuung zu betreten. Dem Betreuer ist es untersagt, Dritten Zutritt in die Räumlichkeiten des Hundehalters zu gewähren. Die in diesem Zusammenhang zur Kenntnis des Betreuers erlangten Daten des Hundehalters unterliegen der Geheimhaltung durch den Betreuer.
  9. Der Hundebetreuer verpflichtet sich, den Hundehalter unverzüglich zu informieren, sobald absehbar ist, dass eine vereinbarte Betreuung nicht erfüllt werden kann. In diesem Fall entfällt die vereinbarte Betreuungszeit unentgeltlich. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Hundehalters besteht nicht.
  10. Der Hundehalter verpflichtet sich, vereinbarte Betreuungszeiten 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei einer verspäteten Absage werden 50% des im Vertrag festgesetzten Betrages berechnet.
  11. Offene Beträge sind entweder unverzüglich nach erfolgter Betreuung, mindestens jedoch einmal pro Monat, in Bar oder per Überweisung auf das angegebene Konto, zu entrichten.
  12. Dieser Vertrag unterliegt keiner festen Laufzeit und bedarf auch keiner expliziten Kündigung durch den Hundehalter. Der Vertrag wird einmalig erfasst und gilt für jede, nach Vertragsabschluss vereinbarte Gassi-Runde, solange keine neue, schriftliche Vertragsvereinbarung geschlossen wird.
  13. Die im Rahmen dieses Vertrages aufgenommenen Daten werden, auf Basis von Art. 6 DSGVO Abs. 1 lit. b, ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages erhoben. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich in Notsituationen, und ausschließlich an Tierärzte / Behörden (Polizei, Feuerwehr). Eine Weitergabe an Dritte, zu anderen Zwecken wird ausgeschlossen.

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